Wir bedienen uns modernster Technik in der Zerspanung, in der Schweißtechnik und der Arbeitsvorbereitung. Unsere Mitarbeiter garantieren mit ihren fachlichen Fähigkeiten und Leistungen die geforderte Qualität nach den notwendigen Anforderungen, sowie Prüfungen und Zulassungen. 

 
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Apparatebau Kötters GmbH

I. Geltungsbereich
Für alle Vertragsabschlüsse gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine Individualabreden getroffen werden. Unternehmen im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

II. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III. Vertragsabschluss

1. Die im Internet, in Prospekten oder ähnlichen Medien enthaltenen Waren stellen lediglich Aufforderungen an den Vertragspartner zur Abgabe eines Angebotes dar. Es ist daher zum Vertragsschluss eine Annahmeerklärung seitens Apparatebau Kötters GmbH erforderlich.
2. Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung ist bindend. Der Vertrag kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung bzw. Lieferung zustande. Bei Bestellungen, die innerhalb von fünf Werktagen ausgeliefert werden, wird eine schriftliche Auftragsbestätigung gegenüber dem Vertragspartner durch Ablieferung der bestellten Ware ersetzt. Bei späteren Auslieferungen erhält der Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird alleine durch die Bestätigung festgelegt, sofern der Inhalt der Bestätigung nicht erheblich von der Bestellung abweicht und der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise werden individuell vereinbart und in der schriftlichen Auftragsbestätigung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2. Alle Rechnungen von Apparatebau Kötters GmbH sind, mangels gegenteiliger Individualvereinbarung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto oder innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto. Bei Montage- und Reparaturarbeiten ist eine Bezahlung innerhalb von 14 Tagen erforderlich.
3. Der Vertragspartner zahlt den Kaufpreis per Rechnung.
4. Soweit Schecks entgegengenommen werden, so geschieht dies erfüllungshalber. Unsere Forderung gilt erst als getilgt, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
5. Bei Zielüberschreitung berechnet Apparatebau Kötters GmbH die gesetzlichen Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Apparatebau Kötters GmbH einen höheren Schaden oder der Vertragspartner einen bei Apparatebau Kötters GmbH entstandenen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt hierdurch unberührt.
6. Apparatebau Kötters GmbH kann die in der Lieferbestätigung angegebenen Preise erhöhen, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab der schriftlichen Bestätigung vereinbart ist und die Produktionskosten sich innerhalb dieses Zeitraums nachweisliche erhöhen. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

V. Leistungserbringung, Lieferung
1. Apparatebau Kötters GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten einhalten. Kommt Apparatebau Kötters GmbH mit der Leistung in Verzug, so muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist setzten. Erfolgt auch während der Nachfrist keine Lieferung, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
2. Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind grundsätzlich statthaft, der Vertragspartner darf diese nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug oder die Teillieferung sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist.
3. Sofern die Versendung der Ware auf Verlangen des Kunden erfolgt ist, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat.
4. Höhere Gewalt berechtigt Apparatebau Kötters GmbH, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine anschließende Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie Apparatebau Kötters GmbH die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch bei Leistungshindernissen wie z. B. Arbeitskämpfe Betriebsstörungen bei Apparatebau Kötters GmbH oder Zulieferern oder unvorhersehbaren Ausfällen bei der eigenen Auslieferung, sofern Apparatbau Kötters GmbH dieses Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Vertragspartner in diesen Fällen von Apparatebau Kötters GmbH die Erklärung verlangen, ob Apparatebau Kötters GmbH vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wird. Erklärt Apparatebau Kötters GmbH sich nicht, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

VI. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
2. Gewährleistungsrechte gegenüber Apparatebau Kötters GmbH sind zunächst beschränkt auf ein zweifaches Recht zur Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Apparatebau Kötters GmbH steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
3. Bei Verdacht auf Transportschäden sind die Ware und die Versandverpackung zur Ansicht durch Apparatebau Kötters GmbH oder durch einen Gutachter aufzubewahren. Bei fehlender Ware ist lediglich die Versandverpackung zur Ansicht aufzubewahren. Offensichtliche Transportschäden bzw. des Lieferscheins mit der die Ware geliefert wurde, an Apparatebau Kötters GmbH in der Originalverpackung zurückzusenden.
4. Werden Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, sofern der Mangel auf das Vorbezeichnete Verhalten zurückzuführen ist. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, verschmutzte ungereinigte Teile, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, fehlerhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse nicht im Verantwortungsbereich von Apparatebau Kötters GmbH liegt, sofern diese Missstände nicht kausal auf ein Verhalten bzw. auf die Ware von Apparatebau Kötters GmbH zurückzuführen sind.
5. Apparatebau Kötters GmbH behält sich handelübliche Abweichungen von Internet- oder Prospektabbildungen vor. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Modell, Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
6. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung der Vertragspartner oder Dritte verursacht werden sowie Mängel, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.

VII. Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Der Vertragspartner wird die Ware einschließlich der Dokumentation innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung untersuchen. Er muss offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilen. Die Absendung der Mitteilung reicht zur Fristwahrung aus.
2. Mängel die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
3. Bei der Verletzung der Vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Kaufsache in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, so dass die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen ist.

VIII. Haftung
1. Die Haftung von Apparatebau Kötters GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Apparatebau Kötters GmbH haftet dem Vertragspartner auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Überlassung der Kaufsache typischerweise gerechnet werden muss (vorhersehbare Schäden).
2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Apparatebau Kötters GmbH, auch für sein gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, unbeschränkt auch Vorsatz und Fahrlässigkeit.
3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Apparatebau Kötters GmbH ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
4. Die Bestimmungen des Produktionsgesetzes bleiben unberührt.

IX. Eigentumsvorbehalt
1. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Apparatebau Kötters GmbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Apparatebau Kötters GmbH nicht zulässig.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Apparatebau Kötters GmbH den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware hat der Vertragspartner der Apparatebau Kötters GmbH unverzüglich anzuzeigen.
4. Apparatebau Kötters GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlagen.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Apparatebau Kötters GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit der Apparatebau Kötters GmbH nicht gehörenden Gegenstände, so erwirbt Apparatebau Kötters GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Apparatebau Kötters GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Apparatebau Kötters GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
6. Wenn der Vertragspartner die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er der Apparatebau Kötters GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Apparatebau Kötters GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist Apparatebau Kötters GmbH zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Apparatebau Kötters GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

X. Datenschutz
Apparatebau Kötters GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) von Apparatebau Kötters GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

XI. Sonstiges
1. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
2. Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Apparatebau Kötters GmbH.
3. Das Rechtsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.